Abfertigungsschalter am Flughafen: Nicht nur einfach «in der Schlange» stehen

28-DEC-09

Hat sich vor einem Abfertigungsschalter eine Schlange gebildet und wird alsbald ein bestimmter Flug (hier von Mallorca nach Nürnberg) geschlossen, so hat das Personal die Fluggäste des betreffenden Fluges nochmals auszurufen, damit sie bevorzugt abgefertigt werden, andernfalls die Airline schadenersatzpflichtig ist. Allerdings trifft den Fluggast ein Mitverschulden, wenn er wegen der Warteschlange absehen konnte, dass er nicht mehr rechtzeitig bedient werden kann, sich aber nicht "meldet". (Das Amtsgericht Charlottenburg billigte der verhinderten Passagierin 250 € Ausgleichsleistung wegen des "ausgefallenen" Fluges und die Mehrkosten für den Ersatzflug zu - allerdings vermindert um 1/3, weil sie brav in der Schlange gestanden hatte, bis der Flug geschlossen war.) (AZ: 226 C 331/08)